DER ÖSTERREICH FONDS
1.
GRUNDLAGEN- UND ANGEWANDTE FORSCHUNG
2.
TECHNOLOGIE- UND INNOVATIONSENTWICKLUNG
Der Österreich-Fonds unterstützt zu gleichen Teilen zwei Säulen der österreichischen Forschungs- und Innovationspolitik.
Säule 1: Grundlagen- und angewandte Forschung
Säule 2: Technologie- und Innovationsentwicklung.
Die Dotierung
Der Österreich-Fonds wird durch einen Vorwegabzug bei den Ertragsanteilen des Bundes an der Lohnsteuer dotiert.
Die Dotierung des Österreich-Fonds erfolgt in Höhe des Bundesanteils des aus dem befristeten Steuersatz von 55 % geschätzten Mehraufkommens in Höhe von 50 Mio. Euro jährlich.
DER VERGABEPROZESS
Die Mittel aus dem Österreich-Fonds werden im Zuge eines Antragsverfahrens von der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung an vom Bund getragene Fördereinrichtungen ausgeschüttet.
Die Vergabe der Mittel aus dem Österreich-Fonds erfolgt auf Grundlage des FTE-Nationalstiftungsgesetzes und des Steuerreformgesetzes 2015/2016 durch den Stiftungsrat unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung.
DIE RECHTSGRUNDLAGE
Die Rechtsgrundlage des Österreich-Fonds bildet das Steuerreformgesetz 2015/2016
Artikel 12: Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2008
"9 (2) Z4: von den Ertragsanteilen des Bundes bei der Lohnsteuer im Jahr 2016 ein Betrag von 33,7 Millionen Euro, der am 20. Mai 2016 an den Österreich-Fonds gemäß dem FTE Nationalstiftungsgesetz, BGBl. I Nr. 133/2003, zu überweisen ist. Die Dotierung des Österreich-Fonds und die Mittelverwendung in den Jahren ab 2017 bleiben einer separaten bundesgesetzlichen Regelung vorbehalten."