VERGABEPROZESS
Die Mittel aus dem Österreich-Fonds werden im Zuge eines Antragsverfahrens von der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung an vom Bund getragene Fördereinrichtungen ausgeschüttet.
DIE VERGABE
Die Vergabe der Mittel aus dem Österreich-Fonds erfolgt auf Grundlage des FTE-Nationalstiftungsgesetzes und des Steuerreformgesetzes 2015/2016 durch den Stiftungsrat unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung.
Prinzipiell kommen die Förderkriterien und Vergabegrundsätze wie in den Leitprinzipien der Nationalstiftung festgelegt, zur Anwendung.
Davon abweichend sind die Schwerpunkte für die Vergabe der Mittel des Österreich-Fonds in den Erläuterungen zum Steuerreformgesetz 2015/16 definiert.
Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung für alle am Vergabeverfahren Beteiligten wird die Durchlässigkeit für die Anträge der Begünstigten zwischen den Finanzierungsquellen Nationalstiftung FTE und Österreich-Fonds erhöht. Es kann daher ein und derselbe Antrag von Begünstigten für beide Finanzierungstöpfe eingereicht werden, sofern die jeweiligen formalen Kriterien erfüllt werden. Ein gemeinsames Programmformblatt für Einreichungen in der Nationalstiftung FTE und Österreich-Fonds kommt zur Anwendung.
Aus verfahrensökonomischen Gründen und zur besseren Planbarkeit bei den Begünstigten der Nationalstiftung-FTE und des Österreich-Fonds erfolgen ab 2018 die Mittelvergaben der Nationalstiftung FTE und des Österreich-Fonds gemeinsam in der Septembersitzung des jeweiligen Geschäftsjahres.
1.
DIE VERGABE
DIE ORGANISATION
Die Besorgung der Geschäfte des Österreich-Fonds erfolgt durch die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung. Damit werden bestehende und bewährte Strukturen genutzt und der Aufbau von neuen Organisationsstrukturen vermieden.
Als Antragsteller kommen die Begünstigten der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung in Betracht:
- Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
- Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
- Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)
- Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG)
- Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG)
- Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws)
Die Mittel aus dem Österreich-Fonds sind für den Zeitraum von 2016 bis 2020 befristet.
2.
DIE ORGANISATION
DER VERGABEPROZESS IM DETAIL
Die Anträge sind elektronisch unter Verwendung des Antragsformulars an die Geschäftsstelle der Nationalstiftung FTE an folgende E-Mail Adresse zu senden: office@oesterreich-fonds.at
Download: Programmformblatt 2020
3.
DER VERGABEPROZESS